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Ausgabe 1/2025
Aus dem Rathaus
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Rücknahme der Abfallbeseitigungsgebühren durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg

Lieber Eigentümer,

der Abfallwirtschaftsbetrieb übernimmt die Veranlagung der Abfallbeseitigungsgebühren zum 01.01.2025 selbst.

Abbuchungen aufgrund des erteilten SEPA-Mandats für Abfallbeseitigungsgebühren werden ab 01.01.2025 automatisch nicht mehr von der Gemeinde erfolgen.

Die SEPA-Mandate bei der Gemeinde müssen nicht gelöscht werden.

Es sind lediglich bei Ihrer Bank eingerichtete Daueraufträge direkt bei Ihrer Bank zu kündigen.

Ihr Steueramt Aystetten