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Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrssicherungspflicht durch Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Bäume und Sträucher verschönern die Grundstücke. Leider ist das Wachstum der Gehölze oft eine Behinderung für Fußgänger oder für den Verkehr auf den Straßen und Wegen. Überhängendes muss so zurückgeschnitten werden, dass unsere Fußgänger ungehindert den Fußweg benutzen können. Für den Fußweg ist es notwendig Äste bis zu 2,50 m Höhe zu beseitigen. Außerdem müssen Äste bis zu 4 m Höhe, die in den Straßenraum hineinragen, für den Straßenverkehr und Müllfahrzeuge zurückgeschnitten werden.

Aystetten, 05.06.2024
Peter Wendel, 1. Bürgermeister