Was passiert, wenn man durch Unfall, Krankheit, Behinderung oder im Alter nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern? In diesem Fall muss eine im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person oder ein gesetzlich bestellter Betreuer bzw. eine gesetzlich bestellte Betreuerin die Interessen beispielsweise bei Fragen der Gesundheit, im Bereich der Wohnungsangelegenheiten, oder in finanziellen Angelegenheiten vertreten. Wie jeder selbst auf die Gestaltung der rechtlichen Vertretung Einfluss nehmen kann und was eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung ist, kann Interessierten in einem Beratungsgespräch erläutert werden. Auch Fragen zur gesetzlichen Betreuung können erörtert werden.
In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Augsburg bieten folgende Betreuungsvereine kostenlose Bürgersprechstunden an:
Betreuungsverein für Augsburg und Umgebung e. V., Betreuungsverein des Caritasverbandes für den Landkreis Augsburg e. V., Betreuungsverein Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Im zweiten Halbjahr 2023 finden an folgenden Terminen Bürgersprechstunden statt:
(telefonische Voranmeldung unter 0821 5704841)
(telefonische Voranmeldung unter 0821 312386)
(telefonische Voranmeldung unter 0821 5704841)
(telefonische Voranmeldung unter 08271 4264147)
(telefonische Voranmeldung unter 0821 312386)
(telefonische Voranmeldung unter 0821 5704841)
(telefonische Voranmeldung unter 08271 4264147)
Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Betreuungsstelle im Landratsamt Augsburg, Telefon 0821 3102 2480 oder im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/betreuungsstelle.