Aus aktuellem Anlass:
Zurzeit erreichen die Gemeinde vermehrt Anfragen zur Beseitigung von Wespen- und Hornissennestern.
Bitte beachten Sie:
Die Feuerwehr wird nur tätig, wenn akute Gefahr für Leib und Leben besteht, wie etwa bei Allergikern oder wenn ein Nest im Wohnraum hängt.
Für alle anderen Fälle wenden Sie sich bitte an professionelle Schädlingsbekämpfer, oder – bei Hornissen – an geschulte Imker. Diese prüfen, ob eine Umsiedlung oder Entfernung zulässig ist. Die Kosten hierfür trägt in der Regel der Haus- bzw. Grundstückseigentümer selbst.
Hornissen und viele Wespenarten stehen unter Naturschutz. Eine Entfernung darf nur erfolgen, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt.
Da die Nester im Herbst von selbst absterben und im Folgejahr nicht erneut besiedelt werden, ist es oft am besten, die Tiere in Ruhe zu lassen, solange keine unmittelbare Gefahr besteht.