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Ausgabe 19/2025
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Landrat Martin Sailer will die Planungshoheit in Sachen Windkraft an Kommunen zurückgeben

Der Regionale Planungsverband Augsburg berät auf Anregung von Landrat Martin Sailer über die Feststellung des sogenannten Teilflächenziels für Windenergieanlagen. Damit soll der Ausbau geordnet, transparent und akzeptanzfördernd gesteuert werden. "Wir stehen vor der Herausforderung, den Ausbau der Windkraft entschlossen voranzubringen - aber mit Augenmaß und Rücksicht auf unsere Landschaft sowie mit dem klaren Ziel, die Menschen vor Ort mitzunehmen", betont Sailer.

Hintergrund ist die bundesgesetzliche Vorgabe, bis 2027 mindestens 1,1 Prozent und bis 2032 1,8 Prozent der Flächen in Bayern für Windkraft auszuweisen. Wird das regionale Ziel festgestellt, entfällt die Privilegierung von Anlagen im Außenbereich. So können Windräder nur noch auf ausgewiesenen Flächen entstehen - ungeordnete Planungen würden verhindert.

Das Teilflächenziel soll durch bereits bestehende Konzentrationsflächen in kommunalen Flächennutzungsplänen erreicht werden. Für laufende Projekte und den weiteren Fahrplan bedeutet das: Kommunal geplante Vorhaben wie das Bürgerwind-Projekt "Rohrholz" können weitergeführt werden, während private Projekte wie der Windpark Ottilienberg ohne kommunale Sondergebiete nicht mehr privilegiert wären.

"Wir wollen die Planungshoheit dorthin zurückgeben, wo sie hingehört: in die Kommunen", so Sailer. "Wenn eine Gemeinde Windkraft will, dann soll sie die Möglichkeit haben, aktiv zu planen. Wenn sie keine möchte, sollen ungesteuerte Entwicklungen verhindert werden können." Besonders im Naturpark Augsburg - Westliche Wälder bestehe Handlungsbedarf, um den Status zu sichern.

Über 1.000 Stellungnahmen aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung zeigen laut Sailer das große Interesse der Region. Mit dem Teilflächenziel könne man diese Rückmeldungen sorgfältig auswerten, Planungssicherheit schaffen und zugleich Natur- und Kulturlandschaft schützen. Der Antrag an den Regionalen Planungsverband wird am Mittwoch, 17. September 2025, im zuständigen Gremium behandelt. Landrat Martin Sailer geht davon aus, dass das Teilflächenziel mit den vorliegenden kommunalen Planungen bereits erfüllt werden kann. Eine offizielle Feststellung könnte somit schon sehr zeitnah erfolgen.