Laub auf dem Gehweg kann bei kühlerem und feuchten Wetter zur Gefahr werden. Daher muss auch Laub im öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden, um Unfallgefahren zu verringern. Das ist in der Reinigungs- und Sicherungsverordnung unserer Gemeinde geregelt.
Der Herbst ist da und mit ihm fallen derzeit viele Blätter von den Bäumen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass es aufgrund der Reinigungs- und Sicherungsverordnung unserer Gemeinde auch Pflicht ist, die Gehwege vor Ihren Grundstücken von Laub zu befreien, insofern dieses als verkehrsgefährdend einzustufen ist.
Gerade feuchtes oder vereistes Laub kann rutschig sein und stellt insofern ebenso ein Risiko für Unfälle dar - ebenso wie wie Glätte durch Schnee und Eis.