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Ausgabe 23/2025
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Landkreis führt Gebührenermäßigung für digitale Bauanträge ein
Ermäßigung von bis zu 100 Euro soll Anreiz für mehr digitale Verfahren schaffen
Mit dem Inkrafttreten des 3. Bayerischen Modernisierungsgesetzes wurde auch das Kostenverzeichnis der Bauämter angepasst. Neu ist die Möglichkeit, bei digitalen Antragsverfahren eine Gebührenermäßigung von bis zu 100 Euro zu gewähren. Der Landkreis Augsburg möchte diese Gelegenheit nutzen, um die digitale Antragstellung im Bauwesen noch attraktiver zu gestalten und so den Weg zu einer modernen, bürgerfreundlichen Verwaltung weiterzugehen. Ab sofort gelten im digitalen Bauantragsverfahren des Landkreises Augsburg folgende Ermäßigungsregelungen:
- 100 Euro Ermäßigung erhält, wer seinen Bauantrag digital eingereicht, die Zustellung der Genehmigung digital beantragt und alle Unterlagen vollständig vorgelegt hat.
- 75 Euro Ermäßigung erhält, wer seinen Bauantrag digital eingereicht, die Zustellung der Genehmigung in Papierform beantragt und alle Unterlagen vollständig vorgelegt hat.
- 50 Euro Ermäßigung erhält, wer seinen Bauantrag digital eingereicht hat und seine Genehmigung digital erhält, dessen Unterlagen jedoch unvollständig sind.
- 25 Euro Ermäßigung erhält, wer seinen Bauantrag digital eingereicht hat, die Genehmigung in Papierform erhält und dessen Unterlagen unvollständig sind.
Unabhängig von der jeweiligen Ermäßigung gilt weiterhin eine Mindestgebühr von 40 Euro. Diese Untergrenze ist notwendig, da Gebühren unterhalb dieses Betrags verwaltungstechnisch nicht angemahnt werden können.
Mit den neuen Regelungen möchte der Landkreis Augsburg die Nutzung des digitalen Bauportals weiter stärken und einen weiteren Schritt in Richtung moderner, serviceorientierter Verwaltung gehen.