Rechtzeitig zum 01.12.2022 ist auch der Winter in Aystetten eingekehrt. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in Aystetten ein eingeschränkter Winterdienst durchgeführt wird.
Nach der gemeindlichen Satzung haben alle Bürger die Pflicht Ihren Bereich (Fußweg) selbst zu räumen. Siehe § 10 Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter:
§ 10 Sicherungsarbeiten
(1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
(2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert ist. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Sie würden den gemeindlichen Winterdienst erheblich erleichtern, wenn Sie Ihre Fahrzeuge, wenn möglich auf Ihren Privatgrundstücken abstellen, so dass die Räumfahrzeuge problemlos die Straßen räumen kann.