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Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Auch Verlängerungen/Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Geregelt ist diese Neuerung im Gesetzesentwurf vom 08.10.2023 zur "Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens".

Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von 6 Jahren.