Bitte achten Sie auf die allgemein gültigen Ruhezeiten (§ 7 Abs.1 Nr. 1 32. BImSchV):
Werktags (Montag - Samstag) von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr
Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sind erlaubt montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr, samstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Gewerbliche Handwerksbetriebe und der gemeindliche Bauhof sind an diese Ruhezeiten nicht gebunden.
Bitte beachten Sie die Ruhezeiten auch beim Einwerfen von Glas und Dosen an der Wertstoffinsel Im Dürren Tal. Nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner und beachten Sie folgende Einwurfzeiten: nur werktags von 07.00 - 12.00 und 14.00 - 19.00 Uhr. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 € geahndet werden.