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Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Schöffenwahl 2023

Im zweiten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gewählt. Dafür laufen bereits jetzt die Vorbereitungen:

Für die Wahl der Schöffen stellt der Gemeinderat von Aystetten eine Vorschlagsliste auf. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Schöffe kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Sprache ausreichend beherrscht und bei Amtsantritt mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre alt ist. Bewerbungen

und Vorschläge für das Schöffenamt können über ein Bewerbungsformular bis spätestens Donnerstag, 06.04.2024 bei der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Das Bewerbungsformular können Sie auf der gemeindlichen Homepage abrufen.

Weitere Informationen erhalten Interessierte online unter www.schoeffenwahl.de und auf der gemeindlichen Homepage www.aystetten.de.