Am 15.02.2025 werden die Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Erstellung der Abrechungen für die Abwassergebühren sowie der Niederschlagswassergebühren dieses Jahr zu Verzögerungen kommt.
Der Versandt der Abrechnungsbescheide erfolgt voraussichtlich im Februar, sodass die Fälligkeit hierfür in den März fallen wird.
Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Grundsteuer bei der Gemeinde Aystetten erteilt und wurde bis zum 15.02.2025 dennoch keine Grundsteuer eingezogen, melden Sie sich bitte beim Steueramt der Gemeinde.
Bei Abgabepflichtigen, die der Gemeinde Aystetten ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Steuern und Gebühren zum 15.02.2025 abgebucht.
Um Mahnungen zu vermeiden, bittet die Gemeindeverwaltung die Selbstzahler, ihre Überweisungen so rechtzeitig vorzunehmen, dass die fälligen Steuern und Gebühren am 15.02.2025 auf den Konten der Gemeinde eingegangen sind. Oder bar in der Gemeindekasse bis zum 15.02.2025 einzuzahlen.