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Ausgabe 4/2024
Schulnachrichten
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Schuleinschreibung 2024

Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/2025 findet am 11.03.2024, von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr in der Grundschule Aystetten statt. Die Eltern erhalten noch eine persönliche Einladung per mail oder per Post, mit dem genauen Termin.

Übersicht über die Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2024/2025 (BayEUG Art. 37)

  • Schulpflicht:

Nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) werden zum Schuljahr 2024/25 alle Kinder schulpflichtig, die am 30.09.2024 sechs Jahre alt sind oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.

  • Zurückstellung

Für eine Zurückstellung im Schuljahr 2024/2025 muss ein schriftlicher Antrag und ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die endgültige Entscheidung trifft die Schulleitung!

Anmeldungspflicht für Erziehungsberechtigte

Die Erziehungsberechtigten sind gemäß Art. 35 in Verbindung mit Art. 37 und 42 BayEUG verpflichtet, ihr schulpflichtiges Kind bei der zuständigen Sprengelschule anzumelden.

Bitte melden Sie sich auch, wenn Sie für Ihr Kind den Einschulungskorridor wahrnehmen oder es zurückstellen lassen möchten.

Vielen Dank!

gez. Astrid Scherer, Rektorin