Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/2026 findet statt:
am 10.03.2025, von 07.30 Uhr – 12.00 Uhr und am 11.03.2025, von 07.30 Uhr – 10.00 Uhr in der Grundschule Aystetten.
Die Eltern erhalten eine persönliche Einladung per mail.
Übersicht über die Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2025/2026 (BayEUG Art. 37)
| Im Vorjahr zurückgestellt | Schulpflichtig | Korridor | Auf Antrag der Eltern schulpflichtig |
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| Geburtsdatum 01.10.2017- 30.09.2018 | Geburtsdatum 01.10.2018 – 30.06.2019 | Geburtsdatum 01.07.2019- 30.09.2019 | Geburtsdatum 01.10.2019-31.12.2019 | Geburtsdatum Ab 01.01.2020 |
| Keine weitere Zurückstellung möglich | Reguläre Einschulung | Elternwille für die Einschulung maßgebend | Antrag der Eltern Rücksprache mit Schule und Kindergarten | schulpsychologisches Gutachten, in dem die Schulfähigkeit bestätigt wird, erforderlich |
Schulpflicht:
Nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) werden zum Schuljahr 2025/26 alle Kinder schulpflichtig, die am 30.09.2025 sechs Jahre alt sind oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
Zurückstellung
Für eine Zurückstellung im Schuljahr 2025/2026 muss ein schriftlicher Antrag und ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die endgültige Entscheidung trifft die Schulleitung!
Anmeldungspflicht für Erziehungsberechtigte
Die Erziehungsberechtigten sind gemäß Art. 35 in Verbindung mit Art. 37 und 42 BayEUG verpflichtet, ihr schulpflichtiges Kind bei der zuständigen Sprengelschule anzumelden.