Wir bitten alle Hundehalter darauf zu achten, dass ihr Hund nicht die öffentlichen Anlagen, Straßen, Gehwege und Wiesen durch Hundekot verschmutzt. Auch Grundstücksbesitzer verwahren sich gegen derartige Verschmutzungen. Auf Kinderspiel- und Sportplätzen sowie dem gesamten Schulgelände ist jedes Mitführen von Hunden verboten.
Beseitigen sie umgehend die Hinterlassenschaften Ihres Hundes, nur dann sind Sie und ihr „bester Freund“ von allen Mitbürgern stets gern gesehen.
Die von der Gemeinde Aystetten am 25.10.2016 erlassene Verordnung über das Halten von Hunden wurde ortsüblich bekanntgemacht und liegt in der Gemeindeverwaltung zur Abholung bereit. Nach dieser Verordnung können Verstöße mit bis zu 1.000 € belegt werden.