Am 01.04.2024 wird die Hundesteuer zur Zahlung fällig. Bei Abgabepflichtigen, die der Gemeinde Aystetten ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird die fällige Hundesteuer zum 01.04.2024 abgebucht.
Um Mahnungen zu vermeiden, bittet die Gemeindeverwaltung die Selbstzahler, ihre Überweisungen so rechtzeitig vorzunehmen, dass die fällige Hundesteuer zum 01.04.2024 auf eines der Konten der Gemeinde eingegangen ist. Oder bar in der Gemeindekasse bis zum 01.04.2024 einzuzahlen.