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Ausgabe 7/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Abbildung 1 – Reinigungsflächen (Beispiel Gehweg mit Straßenrand)

Frühjahrsputz vor der Haustür

Jetzt Straßenkehricht entfernen und gemeinsam für ein sauberes Ortsbild sorgen

Mit den ersten warmen Tagen im Frühling zeigt sich vielerorts ein vertrautes Bild: Sand, Laub und Schmutzreste aus den Wintermonaten liegen noch auf Gehwegen und Straßenrändern. Jetzt ist die richtige Zeit, den Straßenkehricht zu beseitigen – und dabei stellt sich oft die Frage: Wer ist eigentlich dafür zuständig?

Die Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Aystetten regelt genau, welche Pflichten Grundstückseigentümer und Anwohner haben, wenn es um die Sauberkeit der öffentlichen Straßen geht.

Grundstückseigentümer sind verantwortlich

Grundsätzlich gilt:

Eigentümer von Grundstücken, die an eine öffentliche Straße angrenzen, müssen den Bereich vor ihrem Grundstück sauber halten.

Dazu gehören insbesondere:

Gehwege vor dem Grundstück

Straßenränder und Randstreifen (50cm Breite)

Flächen zwischen Grundstücksgrenze und Straße (z.B. Parkbuchten)

 

 

Bei Grundstücken ohne angrenzenden Gehweg muss natürlich trotzdem der Straßenrand (50cm Breite) gereinigt werden.

Auch wenn ein Grundstück vermietet ist, bleibt die Reinigungspflicht zunächst beim Eigentümer. Diese kann jedoch im Mietvertrag auf die Bewohner übertragen werden, alternativ kann auch ein Reinigungsdienst beauftragt werden. Bei Mehrfamilienhäusern wird meist in Eigentümerversammlungen festgelegt, wer die Reinigung durchzuführen hat.

Übrigens:

Auch die Flächen vor unbewohnten oder unbebauten Grundstücken sind regelmäßig zu reinigen.

Was gehört zur Reinigung?

Bei der Straßenreinigung geht es vor allem darum, Verschmutzungen zu entfernen, die sich im Laufe der Zeit ansammeln. Dazu zählen zum Beispiel:

Sand und Splittreste vom Winter

Laub und Pflanzenreste, sowie Unkraut

Staub, Erde oder Schlamm

Müll, Papier, etc.

Besonders im Frühjahr sammelt sich häufig Straßenkehricht aus Split und Schmutz an den Straßenrändern. Dieser sollte regelmäßig zusammengekehrt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Wohin mit dem Straßenkehricht?

Der zusammengefegte Kehricht darf nicht einfach auf die Straße, in den Gully oder auf Nachbargrundstücke gekehrt werden. Stattdessen sollte er über die Restmülltonne entsorgt werden.

So wird verhindert, dass Abflüsse verstopfen oder Schmutz wieder auf die Straße gelangt.

Wie oft muss gereinigt werden?

Die Verordnung verlangt von Eigentümern, in angemessenen Abständen für Sauberkeit zu sorgen – besonders dann, wenn sich deutlich sichtbarer Schmutz angesammelt hat.

Gerade jetzt im Frühjahr, aber auch im Herbst lohnt sich daher ein gründlicher Blick vor die eigene Haustür: Ein kurzer Einsatz mit Besen und Kehrschaufel sorgt nicht nur für ein gepflegtes Ortsbild, sondern verhindert auch, dass der Schmutz bei Regen in die Kanalisation gespült wird und dadurch weitere Kosten verursachen kann.

Gemeinsam für ein sauberes Ortsbild

Die Reinigungspflicht mag zunächst wie eine unerwünschte Aufgabe wirken. Doch wenn alle Anwohner ihren Teil beitragen, bleibt unsere Gemeinde sauber und ordentlich – auch ohne Einsatz einer Kehrmaschine.

Der Frühling ist also der ideale Zeitpunkt um den Besen in die Hand – und dem Straßenkehricht den Kampf anzusagen.