Am 01.05.2024 werden die Friedhofsunterhaltungsgebühren zur Zahlung fällig. Bei Abgabepflichtigen, die der Gemeinde Aystetten ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Gebühren zum 01.05.2024 abgebucht.
Um Mahnungen zu vermeiden, bittet die Gemeindeverwaltung die Selbstzahler, ihre Überweisungen so rechtzeitig vorzunehmen, dass die fälligen Gebühren am 01.05.2024 auf den Konten der Gemeinde eingegangen sind. Oder bar in der Gemeindekasse bis zum 01.05.2024
einzuzahlen.