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Ausgabe 9/2026
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten aus dem Landkreis Augsburg

Automatische Rasenmähroboter stellen für viele Wildtiere eine erhebliche Gefahr dar. Immer wieder werden Igel, Amphibien und Reptilien verletzt oder getötet. Vielen Nutzerinnen und Nutzern ist nicht bewusst, dass sie damit gegen geltendes Recht verstoßen können.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere besonders geschützter Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen neben Igeln auch zahlreiche Amphibien wie Frösche, Kröten, Salamander und Molche sowie Reptilien wie Zauneidechsen, Blindschleichen oder Ringelnattern. Ein reines Nachtfahrverbot reicht nicht aus, da sich diese Tiere auch tagsüber im Garten aufhalten und dann besonders gefährdet sind.

Hinzu kommt ein technisches Problem: Die Sensoren moderner Mähroboter erkennen kleine Tiere oft nicht zuverlässig. Gerade Jungtiere bleiben für die Geräte praktisch unsichtbar.

Für die Nutzenden ergibt sich daraus eine klare Verantwortung: Sie müssen sicherstellen, dass keine geschützten Tiere verletzt oder getötet werden. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder strafrechtliche Konsequenzen. Auch nach dem Tierschutzgesetz dürfen Tieren ohne „vernünftigen Grund“ keine Schmerzen oder Schäden zugefügt werden – Bequemlichkeit zählt rechtlich nicht dazu.

Ein zusätzlicher Widerspruch besteht darin, dass viele Hersteller darauf hinweisen, Mähroboter nicht unbeaufsichtigt zu betreiben, obwohl genau dies ihr Hauptzweck ist. Diese Vorgaben entbinden jedoch nicht von der Verantwortung.

Die Folgen zeigen sich bereits deutlich: Verletzte Tiere, insbesondere Igel, werden regelmäßig mit schweren Verletzungen in Auffangstationen abgegeben. Der Landkreis appelliert daher, den Einsatz von Mährobotern kritisch zu hinterfragen und verantwortungsvoll zu gestalten. Strukturreiche Gärten und Rückzugsräume leisten dabei einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz.