Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 19.128.900 € | ||
| und im Vermögenshaushalt | |||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 9.668.450 € | ab. |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden mit 2.200.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer: | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 335 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 29.03.2023; Az.: 2.22-941-220007, den Gesamtbetrag der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt (gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO) bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer neuen Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung Inzell, Zimmer 8, während der Parteiverkehrsstunden zur Einsichtnahme auf und ist auf der Internetseite der Gemeinde Inzell https://www.gemeindeverwaltung-inzell.de einsehbar.