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Gemeindeanzeiger Inzell
Ausgabe 16/2023
Gemeindeamtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Inzell, Landkreis Traunstein, für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

19.128.900 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

9.668.450 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden mit 2.200.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer:

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

335 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Inzell, den 11.04.2023
gez. Hans Egger
Erster Bürgermeister

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 29.03.2023; Az.: 2.22-941-220007, den Gesamtbetrag der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt (gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO) bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer neuen Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung Inzell, Zimmer 8, während der Parteiverkehrsstunden zur Einsichtnahme auf und ist auf der Internetseite der Gemeinde Inzell https://www.gemeindeverwaltung-inzell.de einsehbar.