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Gemeindeanzeiger Inzell
Ausgabe 30/2022
Kirchliche Nachrichten
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St. Michael Inzell und St. Vinzenz Weißbach - Informationen

Endlich ist es so weit! Die neuen Büroräume können bezogen werden. Daher bleibt das Pfarrbüro vom 8. bis 19. August geschlossen. Danach gelten weiterhin die verkürzten Bürozeiten, da der 2. Bauabschnitt im September beginnt! In dringenden Fällen sind wir über die Nofallnr. 0175/8203597 erreichbar.


Information für Grabnutzungsberechtigte

Der Kath. Pfarrkirchenstiftung als Friedhofsträger obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Dies umfasst u.a. auch die Sorge für die für die Standsicherheit der Grabanlagen, insbesondere der Grabsteine. Die aufgestellten Grabmale müssen deshalb in regelmäßigen Abständen auf ihre Standsicherheit geprüft werden. Die Prüfung erfolgt entsprechend der Vorgaben der VSG 4.7 § 9 der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Diese Prüfung hinsichtlich der Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen in Inzell und Weißbach wird in der KW 34 vorgenommen. (von 22. bis 26. August).

Neben der Kath. Pfarrkirchenstiftung als Friedhofsträger sind vor allem die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten der Grabstätten für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale und sonstigen Grabanlagen verantwortlich.

Die Nutzungs- Verfügungsberechtigten von Grabanlagen, deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist werden angeschrieben und gebeten, die Grabsteine dann umgehend durch einen Steinmetzbetrieb fachgerecht befestigen zu lassen.

Grabmale, die eine unmittelbare Gefahr darstellen, müssen auf Kosten der Grabnutzungsberechtigten gesichert, oder unter Umständen sogar umgelegt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten für alle Unfälle haften, die durch das Umstürzen von nicht mehr standfesten Grabmalen verursacht werden.

Die Friedhofsverwaltung