Titel Logo
Gemeindeanzeiger Inzell
Ausgabe 31/2022
Gemeindeamtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

BEG-Förderung kurzfristig angepasst

Weniger Förderung, dafür mehr geförderte Eigentümer/innen

Die Bundesregierung ordnet kurzfristig die Sanierungsförderung neu, sie will die zur Verfügung stehenden Steuermittel zielgerichtet eingesetzt wissen und einen Förderstopp vermeiden. Die Investitionsanreize der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele des Bundes im Gebäudesektor zu erreichen.

Schon zum 28. Juli 2022 treten die ersten Änderungen in Kraft, die Förderung der Effizienzhaus-Sanierung ist nur noch als Kreditförderung möglich, die Zuschussförderung entfällt. Die nächste Stufe der BEG-Reform greift dann ab dem 15. August 2022, hier wird die Förderung von Einzelmaßnahmen angepasst.

Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

-

die Förderung für Gasheizungen entfällt

-

der Austauschbonus (10 %) wird zusätzlich für den Austausch von alten Gasheizungen gewährt

-

keine Zuschüsse mehr für Effizienzhaus-Sanierung - nur noch Kreditförderung

-

keine Kredite mehr für Einzelmaßnahmen, nur noch Zuschussförderung

-

kein iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) mehr beim Heizungstausch

-

gekürzte Fördersätze bei allen Maßnahmen - drastisch bei Biomasse-Heizungen

Die Fördersätze sinken für alle Maßnahmen

Ziel der BEG-Reform ist, dass mit den vorhandenen Mitteln möglichst viele Sanierungen umgesetzt werden, daher werden die Fördersätze gesenkt, um mehr geförderte Haushalte zu erreichen. Bei den Einzelmaßnahmen liegt die Förderung künftig bei maximal 40 % - allerdings betrifft dies nur den Einbau einer Wärmepumpe. Bei der Komplettsanierung auf eine bessere Effizienzhausstufe liegt der Fördersatz künftig bei maximal 45 % (inklusive Erneuerbarer-Energien/Nachhaltigkeits-Klassen), beim Fenstertausch, Fassaden- oder Dachdämmung liegen die Fördersätze bei maximal 20 % (bisher 25 %). Drastisch sinken die Fördersätze für Biomasse-Heizungen - bisher waren bis zu 55 % möglich, künftig beträgt hier die Förderung nur noch maximal 20 % - der Öl- bzw. künftige Gastauschbonus bereits inkludiert. Die Förderhöchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit bleibt bestehen.

Weniger Energie zu verbrauchen ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und mehr Klimaschutz - auch ohne die sehr attraktiven Fördersätze aus den vergangenen Jahren lohnt sich eine Sanierung am Haus oder im Heizungskeller immer, sei es um den Wohnkomfort zu steigern, Kosten und Energie zu sparen oder mehr Unabhängigkeit zu erreichen.

Bei allen Fragen rund um die Themen Sanierung, neue Heizung oder Energiesparen hilft die Energieberatung der Energieagentur Südostbayern GmbH und der Verbraucherzentrale Bayern gerne.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Beratung ist für die Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein kostenfrei. Info und Anmeldung (erforderlich) unter Telefon 0861 58-70 39 oder per Email unter info@energieagentur-suedost.bayern. Weitere Informationen unter www.energieagentur-suedost.bayern oder www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage werden neben den persönlichen Beratungsterminen in den Standorten der Energieagentur auch zusätzlich telefonische Beratungstermine angeboten, dennoch muss mit Wartezeiten für einen Energieberatungstermin gerechnet werden.