Das Ablesen der Wasserzähler erfolgt heuer mittels der Ihnen zugestellten Ablesebriefe. Wir bitten Sie, den Zählerstand abzulesen und den ausgefüllten Vordruck möglichst umgehend, spätestens jedoch bis 9. November 2022 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben oder per E-Mail zu übermitteln. Ansonsten müsste der Verbrauch geschätzt werden, was jedoch vermieden werden sollte. Nur nach Meldung des tatsächlich abgelesenen Zählerstands können Schadensfälle früher entdeckt und eingegrenzt werden, dies ist bei der Verbrauchsschätzung nicht der Fall. Deshalb melden Sie bitte auch im eigenen Interesse Ihren Zählerstand.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.