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Gemeindeanzeiger Inzell
Ausgabe 50/2022
Gemeindeamtliche Bekanntmachungen
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Gewässer- und Hochwasserschutz

Das Einbringen von Schnee und Eis in Gewässer ist grundsätzlich verboten!

Die Gemeinde Inzell sowie das Wasserwirtschaftsamt und das Landratsamt weisen auch für den kommenden Winter darauf hin, dass Schnee und Eis bei der Räumung von Dach-, Verkehrs-, Park- und Hofflächen nicht sorglos in Gewässer „abzuschieben“ oder in größeren Mengen in Überschwemmungsgebieten oder sonstigen überflutungsgefährdeten Bereichen an Gewässern abzulagern.

Wegen der in aller Regel damit verbundenen Beeinträchtigungen des Natur-, Gewässer- und Hochwasserschutzes ist, hat diese Art der Beseitigung von Eis und Schnee grundsätzlich zu unterbleiben.

Eine solche „Entsorgung“ von Eis und Schnee ist darüber hinaus auch gefährlich und kann erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen haben, weil schon geringe Mengen Schnee und Eis die Abflussverhältnisse so erheblich beeinträchtigen können, dass sich (insbesondere bei einsetzendem Tauwetter und Regen nach einer Frostperiode!) das Gewässer aufstaut und angrenzende Flächen überflutet, verschmutzte oder mit Unrat vermengte Schnee- und Eisreste die Wasserqualität massiv negativ beeinflussen und zu nachhaltigen Schäden der Gewässerflora und -fauna führen können.

Ob unter Berücksichtigung der Größe, Wasserführung und Nutzung eines Gewässers ausnahmsweise eine beschränkte und befristete Erlaubnis zum Einbringen von unverschmutztem Schnee erteilt werden kann, muss auf Antrag (einzureichen beim Landratsamt Traunstein, Sachgebiet Wasserrecht) jeweils im Einzelfall geprüft werden. Das Wasserwirtschaftsamt und das Landratsamt Traunstein geben darüber gerne Auskunft.

gez.
Hans Egger
Erster Bürgermeister