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Gemeindeanzeiger Inzell
Ausgabe 6/2023
Gemeindeamtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes

Widmung eines neuen Teilbereiches vom Birkenweg zur Ortsstraße

Der neu errichtete Teilbereich der Straße Birkenweg, Fl.Nr. 1109/88, 1097/30, 1109/78, 1109/72, 1109/81, 1109/82, 1109/67 und 1109/83 der Gemarkung Inzell ist im Bebauungsplan Birkenweg Nord als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße.

Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

Anfangspunkt:

südwestliche Grundstücksgrenze von Fl-Nr: 1109/88 der Gemarkung Inzell

Endpunkt:

südwestliche Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 1109/67, 1109/82 und 1109/83 der Gemarkung Inzell

Länge:

298,00 m

Straßenbaulast:

Gemeinde Inzell

Widmungsbeschränkung:

Verbot der Einfahrt (Zeichen 250) Anlieger und Radfahrer frei

Inzell, 06.02.2023
Hans Egger
Erster Bürgermeister