Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 Abs. 1, 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 09.03.2021 (GVBI S. 74) erlässt die Gemeinde Ruhpolding folgende Satzung:
Satzung
§ 1 Änderungen
Die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Ruhpolding Gemeindewerke vom 28.03.2022, veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Ruhpolding (Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger) Nr. 17 vom 29.04.2022, wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Er wird vom Verwaltungsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt; eine erneute Bestellung ist zulässig.
§ 2 Inkrafttreten
Diese 2. Änderungsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die 1. Änderungssatzung vom 25.01.2023, bekanntgemacht im Amtsblatt der Gemeinde, Gemeindeanzeiger Ruhpolding, lfd. Nr. 05 vom 03.02.2023 außer Kraft.
Ruhpolding, 01.03.2023
Gemeinde Ruhpolding
Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister