Titel Logo
Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger
Ausgabe 10/2023
Gemeindeamtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

2. Änderungssatzung

zur Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Ruhpolding Gemeindewerke Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Ruhpolding

Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 Abs. 1, 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 09.03.2021 (GVBI S. 74) erlässt die Gemeinde Ruhpolding folgende Satzung:

Satzung

§ 1 Änderungen

Die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Ruhpolding Gemeindewerke vom 28.03.2022, veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Ruhpolding (Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger) Nr. 17 vom 29.04.2022, wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Er wird vom Verwaltungsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt; eine erneute Bestellung ist zulässig.

§ 2 Inkrafttreten

Diese 2. Änderungsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die 1. Änderungssatzung vom 25.01.2023, bekanntgemacht im Amtsblatt der Gemeinde, Gemeindeanzeiger Ruhpolding, lfd. Nr. 05 vom 03.02.2023 außer Kraft.

Ruhpolding, 01.03.2023

Gemeinde Ruhpolding

Justus Pfeifer

Erster Bürgermeister