Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zum 15. August 2022 eine Vierteljahresrate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer sowie die zweite Rate für den Fremdenverkehrsbeitrag zur Zahlung fällig sind. Außerdem ist der Abschlag für Wasser- und Kanalgebühren für das 3. Vierteljahr zur Zahlung fällig. Soweit der Gemeinde noch kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird um Einzahlung bzw. Überweisung der fälligen Beträge gebeten. Das SEPA-Lastschriftmandat der Gemeinde Ruhpolding kann unter www.ruhpolding-rathaus.de/formulare-mitteilungen heruntergeladen werden. Bitte im Original bei der Gemeinde Ruhpolding einreichen.