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Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger
Ausgabe 32/2022
Gemeindeamtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Chiemgau Arena“

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 02.08.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Chiemgau Arena“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 25.07.2022 gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

In erster Linie sollen die Voraussetzungen für die Errichtung eines Speicherteiches geschaffen werden, so dass die Beschneiung den modernen Anforderungen angepasst werden kann. Die Dammflächen sollen naturnah gestaltet werden.

Außerdem sollen Erweiterungen für die Zirnbergalm ermöglicht werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem angefügten Lageplan entnommen werden (rote Linie).

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird in der Zeit vom

16.08.2022 bis 16.09.2022

durchgeführt. Dabei liegen die Unterlagen (Vorentwurf mit integriertem Grünordnungsplan vom 25.07.2022 mit Begründung vom 02.08.2022) im Rathaus (Bauamt), Rathausplatz 2, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind unter https://www.ruhpolding-rathaus.de/bebauungsplaene auch im Internet veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Ruhpolding, den 08.08.2022

Ludwig Böddecker

Zweiter Bürgermeister