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Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger
Ausgabe 32/2022
Gemeindeamtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Bekanntmachung zum geänderten Entwurf zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Bibelöd“ – gefördertes Wohnbauvorhaben Innerlohener Straße; Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 19.07.2022 den geänderten Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 11.07.2022 gebilligt.

Zuletzt fand eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB zum Planungsstand vom 15.09.2020 statt. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 16.11.2020 bis 15.12.2020.

Aufgrund verschiedener Umstellungen im Projekt zur Schaffung von gefördertem Wohnraum waren zur damaligen Planung nun insbesondere folgende Änderungen im Bebauungsplanentwurf erforderlich:

Die Tiefgaragenabfahrt erfolgt nun an der südöstlichen Grundstücksgrenze. Eine für die Zukunft evtl. erforderliche öffentliche Straßenerschließung wird an der westlichen Grundstücksgrenze in die Planung mitaufgenommen. Diese Fläche bleibt im Eigentum der Gemeinde. Zudem sind geringfügige Anpassungen der Höhen und bei den Gestaltungskriterien erforderlich.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 11.07.2022 liegt in der Zeit vom 19.08.2022 bis 19.09.2022 im Bauamt der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 2, Erdgeschoss, Zimmer 02 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag auch von 14.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind unter https://www.ruhpolding-rathaus.de/bebauungsplaene auch im Internet veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Ruhpolding, den 08.08.2022

Ludwig Böddecker

Zweiter Bürgermeister