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Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger
Ausgabe 39/2022
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Aus der Gemeinderatssitzung

Bezahlbaren Wohnraum für die Ruhpoldinger Bürgerinnen und Bürger, sowie jungen Familien zu schaffen, ist ein großes Anliegen im Gemeinderat Ruhpolding. Und somit beriet und beschloss das Gremium „die Festlegung von Grundsätzen zur sozialverträglichen Wohnraumversorgung“ in der vergangenen Sitzung im Sitzungssaal des Gemeindebauamtes.

Das Thema sei sehr schwierig und bereits im Vorfeld dreimal auf der Tagesordnung des Bauausschusses gewesen, sagte Bürgermeister Justus Pfeifer (CSU/VRB) einleitend. Grundsätzlich gehe es darum, sozialverträglichen Wohnraum zu schaffen. Es gehe darum, wenn auf der grünen Wiese Wohnungen oder durch Abriss eines alten Gebäudes und durch Neubau mehr Wohnungen am selben Standort entstünden, Wohnraum für Familien zu schaffen, so Pfeifer.

Die Erläuterung der Richtlinien übernahm die Bauamtsleiterin Irmgard Daxlberger. Die Gemeinde sei laut dem Baulandmobilisierungsgesetz, das letztes Jahr im Sommer in Kraft getreten ist, nicht in der Gebietskulisse des Wohnungsnotstandes. Bei den vorgelegten Richtlinien gehe es um die Nachverdichtung und neue Baurechte. Wenn die Gemeinde hier nicht eingreife, würden oft Wohnungen im oberen Preissegment entstehen, meinte die Bauamtsleiterin. Durch die Richtlinien solle ein gewisser Anteil an sozialverträglichen Wohnungen entstehen und bedeute nicht automatisch, dass gar kein Grundstück mehr zum Marktwert veräußert werden könne, fügte Daxlberger an.

Durch die Richtlinien geben wir vor, zu welchem Anteil sozialverträglicher und förderfähiger Wohnraum bei Neubauten entstehen sollten, dass keine Nutzung als Zweitwohnsitz ermöglicht werden soll oder auch die Gemeinde die Möglichkeit des Zwischenerwerbs erhält, um die Grundstücke wieder günstig weitergeben zu können oder auch eine Einkommensgrenze sowie ein Mietpreisdeckel festgeschrieben werden kann. Weiter war in dem Papier verankert, dass das bisherige Familienmodell weitergeführt und den aktuellen Rechtsstand angepasst werden soll und dass Familienmitglieder des Eigentümers dem Personenkreis des Familienmodells entsprechen.

Die Bauamtsleiterin meinte, dass man sich bewusst sein müsse, dass die Forderungen der Gemeinde womöglich im Widerspruch zu den Vorstellungen der Eigentümer stünden. Die Sozialbindung des Eigentums gebiete aufgrund der Entwicklungen diesen Eingriff, meinte Daxlberger. Wie die Bauamtsleiterin weiter ausführte, wurden schon einige Vorhaben in den vergangenen Monaten nach dem neuen Baulandmobilisierungsgesetz behandelt. Bei den Gesprächen und Verhandlungen seien diesbezüglich durchaus Lösungen gefunden worden, mit denen beide Seiten zufrieden seien.

Der CSU-Fraktionssprecher Simon Geierstanger regte an, dass im Konstrukt so viel Spielraum vorhanden sein müsse, um flexibel sein zu können. Für ihn wäre es wichtig, dass Wohneigentum geschaffen werden könne. Wenn eine Einkommensgrenze kommen sollte, dürfe die nicht zu tief angesetzt werden, meinte Gemeinderat Xaver Utzinger (CSU). Er, so der SPD-Fraktionssprecher Johannes Hillebrand, gehe nicht ganz mit, überwiegend Wohneigentum zu schaffen. Denn es gebe immer eine Gesellschaftsschicht, die in die Miete wolle. Ansonsten sei es wichtig, dass das Eckpunktepapier erarbeitet werde, damit die Bauherren wüssten, wo es lang gehe, so Hillebrand weiter. Der Grünen Gemeinderat Josef Hohlweger meinte, dass es besonders auch Wohnungen für die Leute mit niedrigen Löhnen geben müsse, die in Ruhpolding, wie an der Kasse oder in der Gastronomie die Arbeit machten.

Diese Vorgaben, sofern sie beschlossen würden, gäben einen Rahmen für die Verwaltung und den Bauausschuss vor, um eine Gleichbehandlung für die Bauwerben zu haben, sagte Pfeifer. Zu den Ausführungen von Hillebrand sagte Pfeifer, dass das berechtigte Punkte seien. Das Anliegen von Hohlweger wird nach den Worten von Pfeifer durch die Festschreibung auf eine einkommensbezogene Vermietung berücksichtigt. Der 2. Bürgermeister Ludwig Böddecker (VRB) meinte, dass zur Deckung des Bedarfs auch an den mehrgeschossigen Bau zu denken sei.

Der Gemeinderat Thomas Schuhbeck wollte erfahren, wie es mit der Anwendung der Regelungen ausschaue, wenn ein Arbeitgeber Mitarbeiterwohnungen errichten wolle. Hier müsste es Ausnahmen geben, sagte Daxlberger. Denn im Grunde sei es ja die Entwicklung, die Ruhpolding mit den Richtlinien anstreben würde. Sie bezog sich dabei auf die Schaffung von günstigem Wohnraum. Ob es bei der Aufgabe von Ladenlokalen, die in Wohnungen umgewandelt würden, eine Möglichkeit gebe, auf eine Wohnung zugreifen zu können, fragte Steinbacher nach. Sein Ansinnen bezog er darauf, dass in aufgelassenen Geschäftsgebäuden meist mehrere Wohnungen entstehen könnten. Darauf erwiderte die Bauamtsleiterin, dass sie hier keine Baumassenmehrung sehe und darum sehe sie hier aktuell keinen Bedarf dafür.

Der Fraktionssprecher der VRB, Hermann Hipf, wollte erfahren, wie rechtssicher die vorgelegten Richtlinien sind. Weiter regte er an, dass die Richtlinien, sollten sie beschlossen werden, in regelmäßigen Zeiträumen von einem Jahr zur Wiedervorlage und Überprüfung in den Gemeinderat kommen sollten. Die Bauamtsleiterin sagte, wenn es städtebaulich begründet sei, könnten Festsetzungen gemacht werden. Der Bürgermeister verwies diesbezüglich darauf, dass bei den Vorgaben der Mittelweg genommen worden sei. Die regelmäßige Vorlage solle in den Beschluss aufgenommen werden, so Pfeifer.

Einstimmig wurden schließlich die Vorgaben im Rat beschlossen. Sie sind so gefasst, dass diese Richtlinien keine „Rote Linie“ bedeuten, wie es der Bürgermeister ausdrückte. Sie geben jedoch für den Bauwerber, die Verwaltung und den Bauausschuss einen Weg vor. Die finale Ausgestaltung bleibt nach wie vor dem Bauausschuss und dem Gemeinderat vorbehalten. Pfeifer freute sich ausdrücklich über die überparteiliche Einstimmigkeit im Rat zu solch wegweisenden Regelungen.

Bis dato stand in der Satzung der Kindertageseinrichtung „Waldkindergarten Glühwürmchen“, dass die Materialkosten pro Kind quartalsweise erhoben werden. Auf Anregung der Leitung, die Kosten monatlich erheben zu können, damit man flexibler sein könne, kam der Gemeinderat nach. Der Rat beschloss die erforderliche Änderung der Satzung einstimmig.

Der Gemeinderat stimmte im Juli dem Entwurf des Bebauungsplanes „Bibelöd“ zu. Nach der öffentlichen Auslegung ergaben sich noch geringfügige Abwägungen. So wurde zum Beispiel vom Landratsamt angeregt, zur Klarstellung die Formulierung aufzunehmen, dass dort nur Wohngebäude mit Mittel der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden dürfen, führte Daxlberger aus. Weiter sei beim Faktor für Stellplätze von 1,5 auf 1,3 je Wohnung gegangen worden. Da hier davon ausgegangen werden könne, dass bei der geplanten Struktur der Wohnungen der Bedarf ausreichen werde, so die Bauamtsleiterin. Laut Daxlberger könnten nach jetzigen Erkenntnissen die Bauarbeiten im kommenden Frühjahr beginnen. Mit der Gegenstimme von Utzinger beschloss der Gemeinderat die zusätzlichen Festsetzungen. Utzinger sehe die Problematik, dass eventuell Autos auf der Straße geparkt werden, was seiner Ansicht nach gerade im Winter schwierig sein kann.

MP