Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Ruhpolding folgende Satzung:
Satzung
§ 1 Änderungen
Die Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Ruhpolding vom 23.06.2021, veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Ruhpolding (Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger) Nr. 26 vom 02.07.2021, in Kraft getreten am 01.07.2021, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Zusätzlich werden monatlich Materialkosten pro Kind erhoben, deren Höhe ist dem Betreuungsvertrag zu entnehmen“.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ruhpolding, 21.09.2022
Gemeinde Ruhpolding
gez.
Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister