Titel Logo
Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger
Ausgabe 43/2022
Gemeindeamtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeindeamtliche Bekanntmachungen

der Gemeinde Ruhpolding (Landkreis Traunstein)

für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

I.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.687.600 Euro und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.008.800 Euro ab.

§ 2

1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

2. Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen des Eigenbetriebs sind nicht vorgesehen.

§ 3

1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

2. Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 430 v.H.

b) für die Grundstücke (B) 430 v.H.

2. Gewerbesteuer 360 v.H.

§ 5

1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.200.000 Euro festgesetzt.

2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs wird auf 1.300.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Nachrichtlich: die Ermächtigung für Kreditaufnahmen aus dem Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.400.000 € gilt auch im Haushaltsjahr 2022. Deshalb muss keine neue Kreditaufnahme festgesetzt werden.

Ruhpolding, 19.04.2022

Gemeinde Ruhpolding

gez. Justus Pfeifer

Erster Bürgermeister

II.

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 13.04.2022, Geschäftszeichen 2.22-941-210007, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan geprüft. Dieser enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich in der Gemeinde Ruhpolding, Zimmer 9, 1. Stock, zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).