Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zum 15. November 2022 eine Vierteljahresrate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer fällig ist.
Außerdem ist der Abschlag für Wasser- und Kanalgebühren für das 4. Vierteljahr zur Zahlung fällig.
Soweit der Gemeinde noch kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird um Einzahlung bzw. Überweisung der fälligen Beträge gebeten.
Das SEPA-Lastschriftmandat der Gemeinde Ruhpolding kann unter www.ruhpolding-rathaus.de/formulare-mitteilungen heruntergeladen werden. Bitte im Original bei der Gemeinde Ruhpolding einreichen.