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Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger
Ausgabe 46/2022
Gemeindeamtliche Bekanntmachungen
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Informationen/Termine aus dem Rathaus

Öffentliche Sitzungen des Gemeinderates/Ausschüsse

Bekanntgabe der öffentlichen Tagesordnungspunkte im Aushang

Die Sitzungstermine des Gemeinderates und des Bauausschusses sowie die öffentlichen Tagesordnungen können im Ratsinformationssystem (RIS) eingesehen werden unter:

https://ruhpolding-rathaus.ris-portal.de/

Gemeinderatssitzung:

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 22.11.2022 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal (2. OG) im Gemeindebauamt statt.

Tagesordnung öffentlich:

1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.10.2022 (Art. 54 Abs. 3 GO)

2. Bekanntgabe der in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

3. Informationen

4. Feststellung Jahresabschluss Eigenbetrieb Chiemgau-Arena zum 30.04.2022;

Entlastung Werkleitung und Verwendung des Jahresergebnisses

5. Stiftung für unser Dorf;

Prüfungsbericht 2016-2020 Beschlussfassung

6. Aufstellungsbeschluss zur Wohnbaulandausweisung Seehauser Straße/Schwaig

7. Aufstellungsbeschluss zur Wohnbaulandausweisung im Bereich Buchschachen West (Erweiterung Bebauungsplan)

8. Verordnung über den Sonntagsverkauf in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten;

Erlass der Verordnung für das Jahr 2023

9. Erneuerung Maibaum 2023;

Durchführung durch GTEV D`Miesenbacher e.V.

10. Antrag auf Fortführung der Sitzung in nichtöffentlicher Form

Bauausschusssitzung:

Die nächste Sitzung des Bauausschusses findet am Dienstag, 06.12.2022 im Sitzungssaal (2. OG) im Gemeindebauamt statt und ist ab 19.00 Uhr öffentlich.

Weiterer Sitzungstermin Bauausschuss im Januar 2023: wird zeitnah bekanntgegeben.

Bei allen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen für die Öffentlichkeit entfällt nach aktuellem Stand die 3G-Regel. Das Tragen einer Maske (medizinische Maske gilt derzeit als ausreichend) als persönliche Schutzmaßnahme ist gegebenenfalls überall dort erforderlich, wo die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar oder nicht ausreichend sind. Weiterhin sind Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten. Menschen, die erkrankt oder von infektionsschutzrechtlichen Anordnungen oder Quarantäne-Empfehlungen betroffen sind, sollen der Sitzung fernbleiben.