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Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger
Ausgabe 48/2022
Gemeindeamtliche Bekanntmachungen
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Gemeindeamtliche Bekanntmachungen

der Gemeinde Ruhpolding (Landkreis Traunstein)

für das Haushaltsjahr 2022

I.

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Ruhpolding folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag

um um des Haushaltsplans einschl. der

EURO EURO Nachträge

gegenüber auf nunmehr

bisher EURO

EURO verändert

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen 1.276.800 € 375.000 € 20.687.600 € 21.589.400 €

die Ausgaben 1.107.100 € 205.300 € 20.687.600 € 21.589.400 €

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen 1.815.400 € 2.056.000 € 8.008.800 € 7.768.200 €

die Ausgaben 1.305.500 € 1.546.100 € 8.008.800 € 7.768.200 €

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Ruhpolding, 23.11.2022 GEMEINDE RUHPOLDING

Justus Pfeifer

Erster Bürgermeister

Nachrichtlich: Die §§ 2 (Kreditaufnahmen), 3 (Verpflichtungsermächtigungen), 4 (Steuersätze für Gemeindesteuern) und 5 (Kassenkredite) der Haushaltssatzung vom 09.02.2021 werden nicht geändert.

II.

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 15.11.2022, Geschäftszeichen 2.22-941-210007, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan geprüft. Dieser enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III.

Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich in der Gemeinde Ruhpolding, Zimmer 14, 2. Stock, zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).