I.
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Ruhpolding folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag
um um des Haushaltsplans einschl. der
EURO EURO Nachträge
gegenüber auf nunmehr
bisher EURO
EURO verändert
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 1.276.800 € 375.000 € 20.687.600 € 21.589.400 €
die Ausgaben 1.107.100 € 205.300 € 20.687.600 € 21.589.400 €
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 1.815.400 € 2.056.000 € 8.008.800 € 7.768.200 €
die Ausgaben 1.305.500 € 1.546.100 € 8.008.800 € 7.768.200 €
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Ruhpolding, 23.11.2022 GEMEINDE RUHPOLDING
Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister
Nachrichtlich: Die §§ 2 (Kreditaufnahmen), 3 (Verpflichtungsermächtigungen), 4 (Steuersätze für Gemeindesteuern) und 5 (Kassenkredite) der Haushaltssatzung vom 09.02.2021 werden nicht geändert.
II.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 15.11.2022, Geschäftszeichen 2.22-941-210007, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan geprüft. Dieser enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich in der Gemeinde Ruhpolding, Zimmer 14, 2. Stock, zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).