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Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger
Ausgabe 49/2022
Gemeindeamtliche Bekanntmachungen
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Informationen/Termine aus dem Rathaus

Öffentliche Sitzungen des Gemeinderates/Ausschüsse

Bekanntgabe der öffentlichen Tagesordnungspunkte im Aushang

Die Sitzungstermine des Gemeinderates und des Bauausschusses sowie die öffentlichen Tagesordnungen können im Ratsinformationssystem (RIS) eingesehen werden unter:

https://ruhpolding-rathaus.ris-portal.de/

Gemeinderatssitzung:

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 13.12.2022 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal (2. OG) im Gemeindebauamt statt.

Tagesordnung öffentlich:

1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.11.2022 (Art. 54 Abs. 3 GO)

2. Bekanntgabe der in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

3. Informationen

4. Nachtragshaushalt 2022;

Information

5. Stiftung für unser Dorf;

Jahresrechnung 2021 Beschlussfassung

6. Stiftung für unser Dorf;

Haushalt 2022 Beschlussfassung

7. Beteiligungsbericht 2021

8. Gesellschaftsversammlung Chiemgau Arena GmbH;

Bestellung Geschäftsführung

9. Kommunalunternehmen Gemeindewerke;

Beschluss Ausgliederung bzw. Aufgabenübertragung Wasserwerk, Klärwerk und der Liegenschaften Vita Alpina, Freibad, Eishalle

10. Wohnbauwerk Gemeinde Ruhpolding GmbH - Jahresabschluss 2021;

Beauftragung des Ersten Bürgermeister Justus Pfeifer als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung

11. Information Eingabepläne Mehrfamilienhaus Innerlohener Straße (geförderter Wohnungsbau durch Bayern Heim GmbH)

12. Antrag auf Fortführung der Sitzung in nichtöffentlicher Form

Bauausschusssitzung:

Die nächste Sitzung des Bauausschusses findet am Dienstag, 10.01.2023 im Sitzungssaal (2. OG) im Gemeindebauamt statt und ist ab 19.00 Uhr öffentlich.

Weiterer Sitzungstermin Bauausschuss im Februar 2023: Dienstag, 07.02.2023.

Bei allen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen für die Öffentlichkeit entfällt nach aktuellem Stand die 3G-Regel. Das Tragen einer Maske (medizinische Maske gilt derzeit als ausreichend) als persönliche Schutzmaßnahme ist gegebenenfalls überall dort erforderlich, wo die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar oder nicht ausreichend sind. Weiterhin sind Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten. Menschen, die erkrankt oder von infektionsschutzrechtlichen Anordnungen oder Quarantäne-Empfehlungen betroffen sind, sollen der Sitzung fernbleiben.