Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art 89 Abs. 1, 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 09.03.2021 (GVBI S. 74), erlässt die Gemeinde Ruhpolding folgende Satzung:
Satzung
§ 1 Änderungen
Die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Ruhpolding Gemeindewerke vom 28.03.2022, veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Ruhpolding (Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger) Nr. 17 vom 29.04.2022, wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Er wird vom Verwaltungsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt; eine erneute Bestellung ist zulässig.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 06.12.2022 in Kraft.
Ruhpolding, 25.01.2023
Gemeinde Ruhpolding
gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister