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Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger
Ausgabe 5/2023
Gemeindeamtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Änderungssatzung

zur Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Ruhpolding Gemeindewerke

Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Ruhpolding

Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art 89 Abs. 1, 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 09.03.2021 (GVBI S. 74), erlässt die Gemeinde Ruhpolding folgende Satzung:

Satzung

§ 1 Änderungen

Die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Ruhpolding Gemeindewerke vom 28.03.2022, veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Ruhpolding (Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger) Nr. 17 vom 29.04.2022, wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Er wird vom Verwaltungsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt; eine erneute Bestellung ist zulässig.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 06.12.2022 in Kraft.

Ruhpolding, 25.01.2023

Gemeinde Ruhpolding

gez. Justus Pfeifer

Erster Bürgermeister