I.
Auf Grund des Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 28.600 Euro und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 22.800 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplanwe rden nicht beansprucht.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Ruhpolding, 13.12.2022
gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt ab dem Tag ihrer Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Ruhpolding (Kämmerei 2. OG, Zimmer 14) innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).