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Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger
Ausgabe 51/2022
Gemeindeamtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der „Stiftung für unser Dorf“

in Ruhpolding für das Haushaltsjahr 2022

I.

Auf Grund des Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 28.600 Euro und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 22.800 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplanwe rden nicht beansprucht.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Ruhpolding, 13.12.2022

gez. Justus Pfeifer

Erster Bürgermeister

II.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt ab dem Tag ihrer Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Ruhpolding (Kämmerei 2. OG, Zimmer 14) innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).