Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zum 15. Februar 2023 die Zweitwohnungssteuer, eine Vierteljahresrate der Grundsteuer und Gewerbesteuer sowie die erste Rate für den Fremdenverkehrsbeitrag zur Zahlung fällig sind. Soweit der Gemeinde noch kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird um Einzahlung bzw. Überweisung der fälligen Beträge gebeten.
Das SEPA-Lastschriftmandat der Gemeinde Ruhpolding kann unter www.ruhpolding-rathaus.de/formulare-merkblaetter heruntergeladen werden. Bitte im Original bei der Gemeinde Ruhpolding einreichen.