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Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger
Ausgabe 6/2023
Gemeindeamtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Bekanntmachung der Genehmigung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ruhpolding

Mit Bescheid vom 27.01.2021, AZ 4.40-FNP-12-2019, hat das Landratsamt Traunstein die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Ruhpolding in der Fassung vom 21.09.2021 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Ruhpolding, Bauamt, Erdgeschoß Zimmer Nr. 2, Rathausplatz 2, 83324 Ruhpolding, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag auch von 14.00 Uhr bis 18 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Unterlagen können im Internet unter www.ruhpolding-rathaus.de/flaechennutzungsplan eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dazulegen.

Ruhpolding, 07.02.2023

Justus Pfeifer

Erster Bürgermeister