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Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger
Ausgabe 8/2023
Gemeindeamtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Verordnung der Gemeinde Ruhpolding über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonntagen

Die Gemeinde Ruhpolding erlässt aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung vom 02. Juni 2003 (BGBI I S. 744), das zuletzt durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBI I S. 1474) geändert worden ist i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechts (ASiMPV) vom 02. Dezember 1998 (GVBI S. 956), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. April 2010 (GVBI S. 211), folgende Verordnung:

§ 1

Abweichend von § 3 Satz 1 Nr. 1 Ladenschlussgesetz dürfen Verkaufsstellen in der Gemeinde Ruhpolding am

02. Juli 2023 von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr und

03. September 2023 von 11.30 Uhr bis 16.30 Uhr

geöffnet werden.

§ 2

Besondere Regelungen des Ladenschussrechtes bleiben durch diese Verordnung unberührt.

§ 3

Im Rahmen der Sonntagsöffnung sind, insbesondere das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (FTG), die Bestimmung des § 17 Ladenschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (JArbSchG), sowie das Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mütter (MuSchG) zu beachten.

§ 4

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt bis 31. Dezember 2023.

Ruhpolding, 15.02.2023

GEMEINDE RUHPOLDING

gez. Justus Pfeifer

Erster Bürgermeister