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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 11/2026
Überörtliche Veröffentlichungen
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Organspende – Die Entscheidung zählt

Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende ist eine sehr persönliche und freiwillige Entscheidung. Wichtig ist jedoch, dass jede Bürgerin und jeder Bürger sich mit diesem Thema auseinandersetzt und den eigenen Willen festhält.

In Deutschland dürfen Organe nach dem Tod nur dann entnommen werden, wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Liegt keine dokumentierte Entscheidung vor, müssen im Ernstfall die Angehörigen darüber entscheiden – oft in einer sehr belastenden Situation. Eine klare Erklärung kann Angehörige entlasten und sorgt dafür, dass der eigene Wille respektiert wird.

Die Entscheidung zur Organspende kann auf verschiedenen Wegen dokumentiert werden:

  • digital im Organspende-Register – freiwillig, kostenlos und jederzeit änderbar oder widerrufbar,
  • mit einem Organspendeausweis, der weiterhin gültig ist und im Geldbeutel mitgeführt werden kann,
  • oder in einer Patientenverfügung, in der der eigene Wille ebenfalls festgehalten werden kann.

Organspendeausweise und Informationsmaterialien sind unter anderem in Arztpraxen sowie in den Pass- und Meldeämtern erhältlich. Dort findet keine Beratung statt, es werden jedoch unabhängige Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt.

Egal ob „Ja“, „Nein“ oder eine Einschränkung: Jede Entscheidung ist gültig – entscheidend ist, dass sie getroffen und dokumentiert wird. Zusätzlich empfiehlt es sich, mit Angehörigen über die eigene Haltung zur Organspende zu sprechen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.organspende-info.de

oder beim kostenlosen Infotelefon Organspende unter 0800 90 40 400.