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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Rieneck

Die Hundesteuer 2024 wird mit dem im zuletzt erteilten Hundesteuerbescheid festgesetzten Betrag am 01. April 2024 fällig. Den fälligen Betrag wollen Sie bitte umgehend einzahlen (Sparkasse Mainfranken Würzburg, IBAN: DE 22 7905 0000 0380 2700 09, BIC: BYLADEM1SWU). Bei Vorliegen einer Abbuchungsermächtigung werden wir den fälligen Betrag von Ihrem Konto abbuchen.

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer (§ 1 Satz 1 Hundesteuersatzung). Diese beträgt für jeden Hunde 40,00 € (§ 5 Hundesteuersatzung). Maßgebend ist das Kalenderjahr (§ 1 Satz 2 Hundesteuersatzung).

Die Voraussetzung für die Steuerpflicht ist erfüllt, wenn die Haltung eines Hundes in mehr als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten im Steuerjahr erfolgt ist (§ 4 Abs. 1 der Hundesteuersatzung).

Aufforderung zur Anmeldung steuerpflichtige Hunde

Die Hundehalter, deren Hunde noch nicht zur Hundesteuer angemeldet sind, werden aufgefordert, ihrer Anzeigepflicht unverzüglich nachzukommen.

Die An- bzw. Abmeldung eines Hundes kann telefonisch, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters bei der Stadt Rieneck, bei Frau Spies (Tel.: 09354/9733-13) erfolgen.

Im Rahmen der Anmeldungen sind Angaben zur Herkunft, Alter, u.a. des Hundes zu machen.

Verunreinigungen durch Hundekot

Es ist immer wieder festzustellen, dass Bürgersteige, Grünanlagen und sonstige öffentliche Flächen durch Hundekot verschmutzt sind. Diese Verschmutzungen verärgern viele Bürger.

Wer glaubt, dass die Hundesteuer den Hundehaufen auf der Straße rechtfertige, liegt völlig falsch. Die Hundesteuer ist keine Benutzungsgebühr und berechtigt nicht, die Benutzung öffentlicher Flächen als Hundetoilette.

Natürlich muss der Hund auch sein „Geschäft“ machen können. Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Gärten oder in sonstigen öffentlichen Grünanlagen verrichtet und dadurch die öffentlichen Verkehrsflächen verunreinigt. Das verärgert viele Bürger, die z.B. in die „Häufchen“ hineintreten oder die Straßenanlieger, die den Hundekot dann entfernen müssen.

Auch der städtische Bautrupp wird täglich mit den Verunreinigungen im Bereich öffentlicher Flächen konfrontiert.

Wir bitten daher die Hundebesitzer, durch mehr Rücksichtnahme und größere Umsicht für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund in unserer Stadt beizutragen. Bitte achten Sie deshalb darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt.

Beseitigen Sie umgehend die Hinterlassenschaften Ihres Hundes von Gehwegen, Straßen oder sonstigen öffentlichen Plätzen. Die Hundehalter haben die Möglichkeit, sich eines eigenem Hundesets oder speziellen Hundekottüten aus einem der dafür angebrachten Tütenspender zu bedienen. Sie können die gefüllten Tüten problemlos in Ihrer Restmülltonne oder in den Papierkörben auf der Straße entsorgen.

So sind Sie und Ihr „bester Freund“ von allen Mitbürgern stets gern gesehen.

Stadt Rieneck
Rieneck, 23.03.2024