Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Wegen einer Hausmontage wird der Karl-Keßler-Weg am Freitag, 14.04.23 bis Montag, 17.04.2023 für den Gesamtverkehr gesperrt.
Der Anliegerverkehr ist frei bis Karl-Keßler-Weg 11. Außerdem wird die für die Durchfahrt von Tieflader und Autokran für diese Tage ein beidseitiges Parkverbot angeordnet für die Obertorstraße (zwischen Hauptstraße und Schneckenweg), den Schneckenweg (bis Einmündung Karl-Keßler-Weg) und dem Karl-Keßler-Weg (bis zur Sperrung auf Höhe Hs.-Nr. 11).
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.