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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Schulverband Sinngrund - Mittelschule Burgsinn

Zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs erlässt der Markt Burgsinn als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (§ 45 Abs. 2 Satz 1 StVO i.V.m. § 45 Abs. 1 StVO und § 45 Abs. 3 Satz 1 StVO) folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Die Brücke über die Sinn im Bereich Jägerwiese wird ab sofort bis auf Weiteres für den Straßenverkehr gesperrt.

Die Sperrung ist wegen Einsturzgefahr bei weiterer Belastung durch das Gewicht von Kraftfahrzeugen zwingend notwendig. Der Fußgänger-/Radverkehr ist von der Sperrung nicht betroffen.

Die Bevölkerung/betroffene Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung und Verständnis gebeten.

König, 2. Bürgermeister