Ab sofort stellt die Bayerische Steuerverwaltung den Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (beispielsweise zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) ein.
Diese Schreiben erinnerten bisher per Brief an anstehende regelmäßige Zahlungstermine.
SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung von Daueraufträgen bieten Bürgerinnen und Bürgern jedoch komfortable Möglichkeiten, ihren regelmäßigen Zahlungen einfach, bequem und termingerecht nachkommen zu können. Das hierfür erforderliche Formular kann unter SEPA-Lastschriftmandat abgerufen werden.
Selbstverständlich werden die Höhe der Vorauszahlungen sowie deren Zahlungszeitpunkt auch weiterhin aus dem entsprechenden Steuerbescheid ersichtlich sein.
| Warum diese Veränderung? | |
| • | Digital und automatisch statt Papier und Brief: Moderne Bezahlmöglichkeiten wie das SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung eines Dauerauftrags ermöglichen eine bequeme, sichere und pünktliche Abwicklung Ihrer Vorauszahlungen. |
| • | Ressourcen- und Kosteneffizienz: Der Anteil der Papierüberweisungen ist stark rückläufig; Papier, Druck und Versand verursachen hohe Kosten. Durch die Umstellung sparen wir Papier und schonen die öffentlichen Mittel. |
| • | Zeitgemäß und zuverlässig: Das Lastschriftverfahren sorgt dafür, dass Zahlungen automatisch und termingerecht erfolgen — ohne erneute Erinnerung per Post. |