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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Markt Burgsinn

Verzeichnis der Pauschalsätze

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nrn. 1-4) und den Personalkosten (Nr. 5) zusammen.

1. Streckenkosten

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für

a)

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20

7,23 €

b)

Löschgruppenfahrzeug LF 8/6

6,35 €

c)

Gerätewagen GW

4,08 €

d)

Kommandowagen FR

3,69 €

e)

Feuerwehranhänger FwA Log

1,50 €

2. Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des

Wiedereinrückens – je Stunde für

a)

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20

189,57 €

b)

Löschgruppenfahrzeug LF 8/6

116,93 €

c)

Gerätewagen GW

48,14 €

d)

Kommandowagen FR

52,53 €

e)

Feuerwehranhänger FwA Log

1,50 €

3. Arbeitsstundenkosten

Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet.

In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.

Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für

a)

Tragkraftspritze

50,00 €

b)

Stromerzeuger bis 8 kVA

25,00 €

c)

Stromerzeuger über 8 kVA

35,00 €

d)

Tauchpumpe TP 4/1

15,00 €

e)

Tauchpumpe TP 20/1

25,00 €

f)

Schmutzwasserpumpe

25,00 €

g)

Motorsäge

15,00 €

h)

Hochdruckreiniger

15,00 €

i)

Mehrzwecksauger

17,00 €

j)

Lüftungsgerät

21,00 €

k)

Wärmebildkamera

50,00 €

l)

Beleuchtungsgeräte

15,00 €

m)

Heumesssonde

15,00 €

n)

Elektrogeräte (Trennschleifer, Säbelsäge, etc.)

12,00 €

o)

Imker-Schutzkleidung

8,00 €

p)

Hitzeschutzkleidung

8,00 €

q)

Kombigerät Schere/Spreizer

45,00 €

4. Pauschalkosten von Geräten und Leistungen

Der Einsatz der nachfolgend genannten Geräte bzw. die genannten Dienstleistungen werden pauschal abgerechnet:

4.1 Allgemeines

a)

Geräteüberlassung Tauchpumpe TP 4/1

je Tag

50,00 €

b)

Geräteüberlassung Tauchpumpe TP 20/1

je Tag

90,00 €

c)

Geräteüberlassung Schmutzwasserpumpe

je Tag

90,00 €

c)

Geräteüberlassung Mehrzwecksauger

je Tag

90,00 €

d)

Schlauchüberlassung

je Tag

8,00 €

e)

Insektenbeseitigung im Ortsgebiet

 

 

 

- Erstberatung ggf. mit Antragstellung

 

5,00 €

 

- Versetzung / Beseitigung

 

50,00 €

f)

Insektenbeseitigung außerhalb Burgsinn

 

 

 

Kosten wie unter e) zzgl. Streckenkosten nach Nummer 1

 

 

g)

Öffnen einer Haus- oder Wohnungstüre

 

80,00 €

 

(nicht bei Öffnung zur Unterstützung RD, POL bzw. bei akuter Gefahr)

 

 

 

Einbau eines Schließzylinders nach Öffnung

 

35,00 €

h)

Verbrauchsmaterialien

 

 

 

- Ölbinder inkl. Entsorgung

je Sack

(10 kg)

23,00 €

 

- Ölbinder für Gewässer inkl. Entsorgung

je Sack

(10 kg)

28,00 €

 

- BioVersal FW

je angef. Liter

22,00 €

 

- Schaummittel

je Liter

6,00 €

 

- medizinisches Material

 

nach Aufwand

 

- Sonstiges

 

nach Aufwand

i)

Firetrainer Tagespauschale

 

40,00 €

 

zzgl. je angefangene 10 Zündungen

 

3,00 €

j)

Nebelmaschine

je Tag

7,00 €

k)

Übungspuppe

je Tag

5,00 €

4.2 Atemschutzwerkstatt

a)

Füllung einer Atemluftflasche

 

- 300 bar bis 6,0l

 

5,00 €

 

- 300 bar über 6,0l

 

5,50 €

 

- 200 bar bis 6,0l

 

4,00 €

 

- 200 bar über 6,0l

 

5,00 €

b)

TÜV-Prüfung Atemluftflasche

 

Verrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten

 

c)

Überdruckmasken

 

-  Reinigung und Prüfung

 

6,00 €

 

-  Sechs Jahresprüfung

 

10,00 €  + Ersatzteile

d)

Lungenautomaten

 

-  Reinigung und Prüfung

 

12,50 €

 

-  Sechs Jahresprüfung

 

gem. entstehenden

Kosten

e)

Pressluftatmer

 

- Reinigung und Prüfung

 

16,00 €

 

- Sechs Jahresprüfung (Grundüberholung)

- MSA

20,00 € + Ersatzteile

 

 

- Sonstige

gem. entstehenden  Kosten

f)

Stundensatz Reparaturen etc. über a-e hinaus

 

analog 5.2

 

Ersatzteile

 

gem. entstehenden Kosten

4.3 Schlauchwerkstatt

a)

Waschen, Prüfen und Trocknen eines Norm-Druckschlauches

 

 

- bis 20 Meter

9,00 €

 

- über 20 Meter

12,00 €

b)

Prüfen eines Norm-Saugschlauches

10,00 €

c)

Einband je Kupplung bei Druckschläuchen

8,00 €

d)

Prüfung von Armaturen, je Armatur

8,00 €

e)

Aufschlag nach Anlage 1 „Betriebsablauf" zur Zweckvereinbarung

 

 

Nr. 5 für extrem verschmutzte Schläuche

20 %

4.4 Ausbildungen

 

a)

Brandschutz- und Evakuierungshelfer

35,00 €

b)

Gerätesatz Absturzsicherung

70,00 €

5. Personalkosten

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

5.1. Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender

wird folgender Stundensatz berechnet:

35,00 €

5.2. Sicherheitswachen

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst

a)

für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden

 

gemäß § 11 Abs. 5 AVBayFwG

aktuell 17,90 €

 

(Der Stundensatz entspricht jeweils dem aktuell gültigen Stundensatz

 

des § 11 Abs. 5 AVBayFwG)

Abweichend von Nummer 5 Satz 2 wird für die Anfahrt und Rückfahrt, inkl. Vor- und Nachbereitungsarbeiten, insgesamt eine weitere Stunde berechnet.

5.3. Sanitätswachen

Für die Abstellung zum Sanitätswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 3 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst

a)

für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden

 

 

analog § 11 Abs. 5 AVBayFwG

aktuell 17,90 €

 

(Der Stundensatz entspricht jeweils dem aktuell gültigen Stundensatz

 

 

des § 11 Abs. 5 AVBayFwG)

Abweichend von Nummer 5 Satz 2 wird für die Anfahrt und Rückfahrt, inkl. Vor- und Nachbereitungsarbeiten, insgesamt eine weitere Stunde berechnet.