Das Landratsamt Main-Spessart führt derzeit das Verordnungsverfahren für die amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Sinn durch.
Nach Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG sind die rechtzeitig eingegangenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Vorhabensträger, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.
Die Einwendungen werden in einem gemeinsamen Termin erörtert.
Dieser findet statt am Dienstag, 16. April 2024 um 10.00 Uhr im Landratsamt Main-Spessart, Karlstadt, großer Sitzungssaal (2. Stock).
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann (Art. 67 Abs. 1 S. 3 BayVwVfG). Bei diesem Termin können keine neuen Einwendungen erhoben werden.