Verfahren zur 1. Änderung des Landschaftsplans der Gemeinde Mittelsinn;
Bekanntmachung zur Beendigung des Änderungsverfahrens
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2020 hat die Gemeinde Mittelsinn das Verfahren zur 1. Änderung des Landschaftsplans eröffnet. Ziel waren Veränderungen bei den festgesetzten Freihaltungszonen.
Im Laufe der Jahre wurden zahlreiche Bemühungen angestellt, entsprechende Kompensationsflächen für diejenigen Freihaltungsflächen zu finden die entgegen der Planfestlegung mit Christbäumen bepflanzt wurden. Jedoch waren für die angedachte Änderung des Landschaftsplans die vorhandenen und vorgeschlagenen Ausgleichsflächen nach Auffassung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) insgesamt nicht ausreichend. Auch nachfolgende Suchen nach geeigneten Ausgleichsflächen scheiterten, da nicht genügend Grundstückseigentümer bereit waren diese im Gegenzug für die bepflanzten Flächen bereitzustellen und somit künftig als Freihaltungsfläche ausweisen zu lassen.
Somit wurde nun durch Beschluss des Gemeinderates vom 27.01.2026 das eingeleitete Änderungsverfahren formell und ohne die Durchführung weiterer Verfahrensschritte beendet.
Der Landschaftsplan bleibt in seiner ursprünglichen Fassung bestehen.