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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht von der Marktgemeinderatssitzung am 14. April 2026

TOP 01

Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschriften des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 10. März 2026

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 10. März 2026 wird gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

(Abstimmungsergebnis 14:0)

TOP 02

Bauantrag Christian Stein; Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück An der Aura 15b, Fl.-Nr. 145/2 der Gemarkung Burgsinn

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Zum vorgelegten Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. Art. 64 Abs. 1 BayBO erteilt.

(Abstimmungsergebnis 14:0)

TOP 03

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2024

Die Jahresrechnung 2024 des Marktes Burgsinn wird mit dem im Vortrag genannten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

(Abstimmungsergebnis 14:0)

Für die Jahresrechnung 2024 des Marktes Burgsinn wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

(Abstimmungsergebnis 13:1)

TOP 04

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2025

Die Jahresrechnung 2025 des Marktes Burgsinn wird mit dem im Vortrag genannten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

(Abstimmungsergebnis 14:0)

Für die Jahresrechnung 2025 des Marktes Burgsinn wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

(Abstimmungsergebnis 13:1)

TOP 05

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2026

1.

Der Markt Burgsinn erlässt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2026. Auf die separate Veröffentlichung in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes wird verwiesen.

 

(Abstimmungsergebnis 13:1)

2.

Der Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2029 wird zugestimmt.

 

(Abstimmungsergebnis 12:2)

TOP 06

Feuerwehrbedarfsplan

Der Marktgemeinderat Burgsinn stimmt dem Feuerwehr-Bedarfsplan in der vorgelegten Fassung vom 06. April 2026 zu. Die Planung dient als Orientierungshilfe für die künftigen Entscheidungen im Bereich des Feuerwehrwesens.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Bedarfsplanes die konkrete Umsetzung der vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen zu prüfen und ggf. durchzuführen, bzw. im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellungen zu berücksichtigen und einzuplanen.

(Abstimmungsergebnis 14:0)

TOP 07

Informationen des 1. Bürgermeisters und Anfragen nach § 26 der Geschäftsordnung

Es wurde kein Beschluss gefasst.

Herold, 1. Bürgermeister